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Herzlich willkommen auf unserem Vilstalsee-Campingplatz!

Lieber Campinggast, wir freuen uns über ihren Besuch. Unsere Mitarbeiter werden sich alle Mühe geben um ihnen die Tage oder Wochen, die Sie hier verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Damit ihr Aufenthalt reibungslos abläuft, bitten wir Sie die folgenden Regeln zu beachten:

1. Melden Sie sich bei der Ankunft bitte gleich an der Rezeption an auch dann, wenn Sie den Platz nur für kurze Zeit als Besucher betreten. Legen Sie beim Platzwart bitte ihren Personalausweis oder Reisepass vor und erfüllen dann die Meldeformalitäten. Wenn Sie ein Boot mitbringen oder irgendein zusätzliches Zelt aufstellen wollen, sagen Sie es und bitte bei der Anmeldung.

2. Die Gebühren, die Sie als Gast oder Besucher auf diesem Platz zahlen, entnehmen Sie bitte dem Aushang (Stellplätze & Preise). Transitgäste werden gebeten die Gebühren gleich zu entrichten. Bei längerem Aufenthalt ist eine Anzahlung zu leisten.

3. Beim Aufstellen von Kraftfahrzeugen, Wohnwägen und Zelten folgen Sie bitte den Anweisungen des Platzwarts. Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, -Schnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet wird. Es ist nicht gestattet Gräben zu ziehen.

4. Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie sie vorgefunden haben. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Für Abfall sind die Abfallcontainer der richtige Platz. Die Papierkörbe in den Sanitärräumen sind nur für Sanitärabfall bestimmt und dürfen keinesfalls aus Bequemlichkeit zum Abstellen von Hausmüll und Küchenabfällen benutzt werden (Ungeziefergefahr). Für Damenbinden und Tampons stehen in der Damentoilette geschlossene Treteimer zur Verfügung. Tiere haben in den Sanitärräumen nichts zu suchen. Bitte achten Sie darauf, dass das Campinggelände nicht durch Tier Kot verdreckt wird.

5. Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie offenes Feuer nur nach Rücksprache mit dem Platzwart zu machen.

6. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Stellen Sie die Radios, Fernsehgeräte usw. immer so leise ein, dass Sie andere nicht stören. Während der Ruhezeiten sollten auch laute Gespräche vermieden werden. Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet um 7 Uhr. Von 12 Uhr bis 14 Uhr ist Mittagsruhe. In den Ruhezeiten nehmen wir keine neuen Gäste auf. Es dürfen währen dieser Zeit auch keine Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen auf dem Platz benutzt werden. Ankommende Gäste können ihren Pkw neben der Schranke auf dem Parkplatz abstellen.

7. Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und nur im Schritttempo fahren. Jeder Stellplatzinhaber hat zum Parken seines Fahrzeuges den Stellplatz innerhalb seiner gemieteten Parzelle. In einigen wenigen Fällen war dies aus Planungsgründen nicht möglich und es mussten Einstellplätze auch außerhalb der Parzelle vom Platzbesitzer vergeben werden. Diese Einstellplätze dürfen nicht von den Campern die mehr als ein Auto in der Familie haben blockiert werden, auch nicht vorübergehend. Die gemeinschaftlichen Wege und die Notausfahrt sind ebenfalls zwingend von diesen überzähligen Fahrzeugen frei zu halten. Es ist auf dem Parkplatz vor der Schranke auszuweichen, auch wenn man gelegentlich ein paar Schritte laufen muss. Tagesbesucher und Übernachtungsgäste der Jahresstellplatzmieter und der Saisoncamper weisen wir darauf hin, dass Sie mit ihrem Fahrzeugen nicht in den Campingplatz einfahren dürfen, sondern auf dem Parkplatz vor der Schranke parken müssen, da ansonsten die gesetzlichen vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten werden können. Ferner weisen wir nochmals auf die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldepflicht für diesen Personenkreis hin. Die Jahresplatzmieter und die Saisoncamper sind verpflichtet für die Erfüllung dieser gesetzlichen Vorschrift ohne Aufforderung zu sorgen. Zuwiderhandlungen hat den Platzverweis zur Folge.

8. Melden Sie sich am Abend vor der Abreise bitte bei der Rezeption ab. Die Abreise sollte vor 12 Uhr erfolgen, da wir sonst eine weitere Übernachtungsgebühr berechnen müssen. Bitte hinterlassen Sie bei der Abreise einen sauberen Standplatz.

9. Die Verwaltung ist berechtigt das Hausrecht auszuüben. Das heißt sie kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste sowie eines guten „Campingplatzes“ erforderlich erscheint.

10. Händler und Personen, die auf dem Campingplatz oder vom Platz aus ein GEWERBE ausüben wollen, haben keinen Zutritt.

11. Der Vermieter ist berechtigt jederzeit den Stellplatz und das Grundstück zu betreten oder einem Dritten die Erlaubnis zum Betreten zu erteilen.

12. Flüssiggas Anlagen in Fahrzeugen (z.B. Wohnwagen, Motorcaravans und Boote) müssen alle 2 Jahre von einem DVFG zugelassenen Sachkundigen geprüft werden, sonst droht Gefahr! Dies gilt auch für nicht angemeldete Fahrzeuge! Prüfplaketten müssen von der Straße aus sichtbar auf dem Gasflaschenkasten oder neben der Außeneingangstür angebracht sein.

13. Betrifft Jahresstellplätze: Sämtliche Vorhaben und Änderungen innerhalb der Parzelle müssen vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden!

14. Auf sämtlichen Stellplätzen unseres Platzes wird das Dauerwohnsitzrecht im Sinne des Melderechts Rahmengesetzes verwehrt!

15. Vor jeder Abreise ist der Wasserhahn zu schließen, der Schlauch zu entfernen und die Stromzuleitung aus der Steckdosensäule zu entfernen!

Unsere Campingplatzordnung liegt in unserer Anmeldung für sie aus und ist dort jederzeit erhältlich. Bei Fragen wenden sie sich bitte direkt an Herrn oder Frau Schweiger, Tel. 087 34 – 932 346. Wir freuen uns auf ihre Nachricht und sind gerne für sie da!